Eine ärztlich verordnete Überweisung für die Heilmassage ist mitzubringen. Dann ist die teilweise Rückverrechnung mit der Krankenkasse möglich.
Die Rückvergütung ist kassenabhängig.
Die Überweisung muss vor dem Beginn der Therapie bei der zugehörigen Krankenkasse (WGKK, BVA, …) bewilligt werden.
SVS-Versicherte haben die Möglichkeit, sich den “Gesundheitshunderter” zurück zu holen:
» SVS Information Gesundheitshunderter : SVS Gesundheitshunderter – WKO.at
» SVS Antragsformular : Antragsformular – Schritt 1 von 4 (sozialversicherung.gv.at)
Verordnung: Eine ärztlich verordnete Überweisung für die Heilmassage ist mitzubringen. Dann ist die teilweise Rückverrechnung mit der Krankenkasse möglich. Die Rückvergütung ist kassenabhängig. Die Überweisung muss vor dem Beginn der Therapie bei der zugehörigen Krankenkasse (WGKK, BVA, …) bewilligt werden.
Gerade in der Mobilen Massage ist die Planung der Wegzeiten und
Behandlungstermine aufwändig und kurzfristige Ausfälle nicht
kompensierbar.Daher bitte ich, bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher abzusagen, um Termine nicht unnötig zu blockieren.
Bitte um Ihr Verständnis, dass bei nicht rechtzeitig erfolter Absage der Behandlungstermin verrechnet wird.Es ist jedoch möglich, diesen Termin einem Familienmitglied oder Freund(in) weiterzugeben.
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